2 von 3 Bauvorhaben weisen Mängel auf … so oder ähnlich lauten viele Studien zur „Qualität am Bau“. Und sind die Ergebnisse auch unterschiedlich, inhaltlich liegen sie alle richtig: Trotz oftmals besserer Produkte, und jedenfalls größter Produktvielfalt wird die Gebäudequalität nicht besser. Das mag an höheren Anforderungen, aber auch an der sinkenden Berufsmoral der am Bau beschäftigten Personen liegen. Zu den Ursachen mögen sich im Detail die entsprechende Fachleute auseinandersetzen.
Aber eines steht fest, würde der Sachverständige verstärkt in alle Ebenen der Bauwirtschaft eingebunden, würden derartige Studien gänzlich anders enden! Während bekannt ist daß der Sachverständige im schwelenden Konfliktfall beauftragt „werden muß“, hat es sich noch nicht im selben Ausmaß herumgesprochen daß der „sachverständige Sonderfachmann“ weit mehr als das kann. Nämlich sein profundes Wissen in allen Baubereichen einzusetzen:
- x Detailplanung – Arbeitsanweisungen
Oder welche Baudetails sind vertrauenswürdiger als die welche von Sachverständigen erdacht wurden? Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, von baupraktischer Erfahrung geprägt. „Fehlerverzeihende“, langlebige Baudetails werden die Folge sein.
- x Ausschreibungen – Sanierungs- oder Neubaukonzepte
Die Entstehung eines Baufehlers beginnt oftmals in der Leistungsbeschreibung. Die Preissausschreibung ist Grundlage für jede spätere Ausführung und soll den Arbeitsbeginn überdauern. Andernfalls der findige Professionist Schwachstellen finden und für sich verwenden wird. Nachtragskosten und unklare Detailausführungen ergeben sich dann daraus. Die Planungsleistung des Baucontrollers oder Architektens wird in der Praxis oftmals „außer Kraft gesetzt“
- x Bauüberwachung, Baucontrolling
Während eine Bauaufsicht durch „zertifizierte Sachverständige“, im Regelfall zu teuer sein wird, ist es wieder wirtschaftlich einen sachverständigen Sonderfachmann für Abnahmen einzelner Gewerke, oder zur Bauaufsicht heikler Bauleistungen einzusetzen. Das Bauschadensrisiko könnte mit Hilfe sachverständiger Personen gegen Null gehen! Der ÖBA (örtlichen Bauaufsicht) obliegt diese Aufgabe per Definition nicht! Der Schwerpunkt einer ÖBA liegt auf der allgemeinen Prüfung ohne besonderer Fachkenntnis.
- x Klassische Sachverständigen-Tätigkeit
Bleiben obenstehende „Bauabschnitte“ von Gutachtern „unbesucht“ kommt es mit höchster Wahrscheinlichkeit zu „bautechnischen Fehlern“, welche entweder unbemerkt bleiben, (Wärmeverluste, Minderleistungen haustechnischer Anlagen, Risse welche später nicht mehr der Herstellung zugeordnet werden…) oder im Bauschadensfall vom SV erkannt werden müssen.
Sachverständige Leistungen werden aufwandsbezogen oder bei überschaubarer Problemstellung Pauschal abgerechnet. So ist bei einer normalen Hausbesichtigung mit rund 2 Stunden Aufwand vor Ort zu rechnen. Ein einfaches Kurzgutachten zur Übergabe an die Baufirma (beispielsweise) kann in 3- 10 Stunden erstellt werden. Von einem Basis-Stundensatz in Höhe Euro 195,00 zzgl. 20% Ust. (= Euro 234,00 brutto) ist auszugehen. Bei „schweren Fällen“, Sonderfachleuten (Labortechniker, Statiker…) und Streitfällen kann dieser Stundensatz höher liegen, bleibt aber dem Ergebnis entsprechend „wirtschaftlich“. Eine Einfamilienhaus-Beurteilung kostet bei uns im Rrahmen von bis zu zwei Std. vor Ort Euro 990,00 zzgl. 20% Ust. (= Euro 1.188,00 brutto) OHNE Schriftlichkeiten. Das Ergebnis daraus, das Wissen um potentielle Baumängel ist in aller Regel höher zu bewerten. Die Folgeschäden welche dadurch verhindert werden können, beziffern sich fast immer auf ein Vielfaches der SV-Kosten.
ANBEI EINIGE BEISPIELE zur SACHVERSTÄNDIGENTÄTIGKEIT von Günther Nussbaum ( 1 .Quartal 2008 ):
ACHTUNG – VERGLEICHEN SIE NICHT NACH UNTENSTEHENDEN KURZBESCHREIBUNGEN! Diese können keine vollständigen Erklärungen und Fehlerdokumentation darstellen. Interpretieren sie auf eigene Gefahr, Bilder ohne Anspruch auf Vollständigkeit und richtiger Zuordnung. Schreiben sie ihre Fragen per Mail: office@bauherrenhilfe.at (Achtung wegen der Leerzeilen Mailadresse nicht kopieren, besser abtippen)
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Autor und Urheberrecht der Bilder:
Günther Nussbaum
Bau-Sachverständiger
zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024
(Zulassung für die europäische Union)
Luftdichtheitsprüfer
Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473 Stufe 1
Sachkundiger für Schimmelpilzsanierungen – TÜV Akademie
Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen,
Spengler und Dachdeckerarbeiten
(Meisterprüfung mit Zusatzausbildungen)
Sonderfachmann für Trockenbauarbeiten
Freier und unabhängiger, zertifizierter Sachverständiger