Wer in Zukunft ein Haus bauen will, der wird um eine Solaranlage nicht herumkommen – das sieht zumindest ein neuer Entwurf zum steiermärkischen Baugesetz vor. Dieser könnte noch heuer in Kraft treten. Alternative Energiesysteme für Neubauten „Bei neuen Wohnbauten hat die Warmwasserbereitung unter Verwendung thermischer Solaranlagen oder anderer alternativer Energiesysteme zu erfolgen“ – so steht es zumindest im Gesetzestext; betroffen wären sowohl öffentliche Gebäude als auch Einfamilienhäuser.
Mit der Vorschreibung, dass jedes neu geplante Haus mit einer Solaranlage ausgestattet werden muss, will der zuständige Landesrat Manfred Wegscheider (SPÖ) der „Energiestrategie 2025“ einen Schritt näher kommen. Ohne Solaranlage keine Baugenehmigung Derzeit ist die Novelle in Begutachtung. Bereits im Spätherbst dürfte der Landtag das Gesetz absegnen, sodass es noch heuer in Kraft treten könnte. Alle Bauanträge, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden, müssen eine Solaranlage oder eben Alternativen wie Fernheizung oder Wärmepumpe beinhalten; andernfalls gibt es keine Baugenehmigung. Ausnahmen nur in Härtefällen Wo die Solaranlage errichtet wird – ob am Dach oder im Garten – steht den Besitzern frei; abhängig ist das natürlich auch von der Lage des Grundstücks.
Ausnahmen soll es nur bei Härtefällen geben, etwa wenn die Errichtung einer solchen Anlage nicht wirtschaftlich wäre, weil zum Beispiel der Grund in einer sehr schattigen Gegend liegt.  Keine Barrieren mehr Die Solarenergie ist aber nicht die einzige Änderung, die im neuen steiermärkischen Baugesetz geplant ist: Auch für Menschen mit Behinderungen soll es Erleichterungen geben. So soll jedes Bauwerk barrierefrei gebaut werden oder zumindest so, dass es im Fall der Fälle im Nachhinein für Menschen mit Behinderungen umgebaut werden kann. Vereinheitlichte Landesgesetze: Schließlich gibt es auch noch eine Änderung, die vor allem für Bauunternehmer von Interesse ist: So sollen die neun verschiedenen Landesgesetze im Baurecht in einigen wichtigen Punkten vereinheitlicht werden – bisher gelten in allen Bundesländern unterschiedliche technische Anforderungen.
Vollständiger Artikel, Quellnachweis: http://oesterreich.orf.at/steiermark/stories/382321/

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