Blechdach aus Kupfer keine Garantie für Mängelfreiheit
Die Doppelstehfälze saugen über kapillar Wasser unter die Blechhaut, besonders bei umgelegten Falzbereichen, welche besonders lange im Wasser stehen. In der Schweiz wird es praktiziert, bei uns praktisch unbekannt: Chromnickelstahldächer bei welchen die Fälze verschweißt werden. So lassen sich auch bei Blechdächern „Abdichtungsflächen“ herstellen. In der Schweiz ist die Bauwelt noch in Ordnung, Preise und Qualitätsbewußtsein sind da um einige Stufen höher… Auch Dichtbänder als Einlage in die Verfalzungen, oder sogar Falzgel kann als Zusatzdichtung verwendet werden. Aber bitte nicht als Kompensation für Planungs- und Verlegefehler. Wenn dann für erhöhte Anforderungen aufgrund strengerer Klimata.Konstruktionsempfehlungen Firma Rheinzink
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Ja stimmt, aber leider ist die wichtigkeit vom Unterdach noch nicht vielen Zimmerern bekannt. Wie weit geht meine Hinweispflicht. Wenn wir Spengler komen ist ja die obere Schalung drauf. Wir sehen nicht wie das Unterdach beinander ist ?
Grundsätzlich müssen sie nicht prüfen was sie zum Zwecke der Prüfung „zerstören“ müßten. Demnach obliegt ihnen die Prüfung nicht. Aus meiner Sicht wäre es aber angebracht diese Rechtspraxis zu ändern, wenn der Spengler schon weiß dass sein Dach (gilt auch für den Dachdecker wenn er auf Vollschalung arbeitet)nicht jeder Witterung stand hält, sollte ein 2. Fachmann die Pflicht zur Prüfung haben. Und wenn es nur stichprobenartig ist dass er bspw. pro 100m2 Dachfläche 2 Öffnungen vornehmen soll. Bzw. der Zimmerer diese vornimmt und der der das Dach deckt in ein Protokoll seine Prüfung einträgt. Ähnlich beim Bodenleger welcher eine Estrich-Feuchtemessung vornehmen MUSS. Dann gäbe es a)2 Fachleute welche prüfen, und b) 2 Firmen welche für Fehler einstehen müssen. Jedenfalls wäre das eine weitere sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Qualität am Bau, und zur Verringerung der Bauschäden.