Weihnachtstipp: Sperrige Güter liefern lassen
Falls die Sache einen Mangel aufweist, so muß dieses beim Vertragspartner angezeigt werden. Dieser kann die Sache verbessern bzw. austauschen. Falls dies nicht möglich ist, steht als Alternative dazu die Wandlung zur Verfügung. Dies bedeutet, die Sache wird zurückgegeben und man bekommt den Kaufpreis zurück. Die Gewährleistung kann im Konsumentenschutzgesetz nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet, ein Unternehmer muss die Gewährleistungsregeln gegen sich gelten lassen.Zu beachten ist auch, dass, wenn Sachen nach Hause geliefert werden – Geschirrspüler, Einbaugeräte und ähnliches – vom Lieferanten der Erfüllungsort im Heim des Konsumenten ist. Dies hat den großen Vorteil, dass man diesen nur kontaktieren muss und anzeigt, dass die Sache schadhaft ist. Man erspart sich dadurch das Hin- und Herführen und den Ausbau des Gerätes. Daher ist es jedenfalls ratsam, sicher größere Anschaffungen nach Hause zu liefern zu lassen, sofern dies möglich ist.
Arthur Machac – Rechtsanwalt
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