Wer kennt sie nicht, die umlaufende PUR-Schaum-Bauanschlussfuge bei Fenster und Türen. Als Verhinderer von Konvektion in der Anschlussfuge durchaus geeignet. Dafür kann aber auch mineralischer Dämmstoff herhalten. Es dämmt die Luft und nicht der Dämmstoff, der verhindert nur wärmeabführende Luftströmung in der Fuge. Der Dosenschaum ist aber weder für eine statische Funktion, noch als Bestandteil der Luftdichtheitsebene zu verwenden. Zur inneren Luftdichtheit ist von innen entsprechend dauerhaft abzukleben, oder gleich mit einem Hinterlegeband (Kompriband, Weichzellschaum) eine elasto-plastische Dichtfuge herzustellen. Hier wieder eine Reihenhausanlage, ich begutachte nur ein Haus, führe eine Luftdichtheitsprüfung durch. Darauf gehe ich hier nicht ein, wichtig ist die Message dass derartige Fugen von innen geeignet und dauerhaft luftdicht ausgeführt werden müssen.
Reihenhausanlage – Bauherr möchte Abnahmeprüfung
Die Luftdichtheitsprüfung und Hausbegehung ergibt bautechnische Fehler bei dem einen Haus. Somit liegen die Fehler vermutlich auch bei den anderen Häusern vor. Luftundichtheiten zwischen Türflügel und Türrahmen sind im Regelfall hinzunehmen, ebenso bei Rolladenseilzügen (Passivhaus deswegen nur elektrisch!)  und auch bei Beschlägen. Hier werden die Regeln zum Tauwasser- und Schimmelschutz nicht unbedingt verletzt. Anders bei der naheliegenden Bauanschlussfuge, hier muss alles passen, tut es hier aber nicht. Das Regelwerk zu dieser scheinbar unscheinbaren Fuge ist umfangreich.
Die Oberflächen der Wandlaibungen sind VOR DEM Fenster oder Türeneinbau glatt und lückenlos herzustellen. So die ÖNORM B 5320, Grundlagen für Bauanschlussfugen zu Fenster und Türen. Ein Einbau in die Rohbaulaibung bei bspw. Hohllochziegeln nicht zulässig. Weiters wird wie einleitend beschrieben eine innere, umlaufende Luftundurchlässigkeit der Bauanschlussfuge gefordert.
Auszugsweise Regelwerk zur Luftdurchlässigkeit von Gebäuden und Fugen:
  • –>Bauanschlussfuge für Fenster, Türen: ÖNORM B5320 Ausgabe 2000 (VN)
  • –>Vorgaben zur n50 Luftwechselzahl österr.Gebäude: OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2007
  • –>Wärmeschutz im Hochbau: ÖNORM B8110-2, Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz, Ausgabe 2003
  • –>Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden: DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden, Ausgabe 2001
  • –>Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren: ÖNORM EN 13829, Ausgabe 2001
  • –>Luftdichte Abschlüsse, Prüfung der Luftdurchlässigkeit : ÖNORM EN 12835, Ausgabe 2001
  • –>Luftdurchlässigkeit von Fenster und Türen: ÖNORM EN 12207, Ausgabe 2000
  • –>Luftdurchlässigkeit von F. u. T. – Prüfverfahren: ÖNORM EN 1026, Ausgabe 2000
  • –>Luftdichtheit von Lüftungsleitungen: EN 12237 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen mit rundem Querschnitt aus Blech, Ausgabe: 2003
Post scriptum: Schon im Landesgesetzblatt Oberösterreich aus 1999 wird für Wohngebäude ein n50-Luftdichtheitswert von 3 pro Stunde gefordert. Die prominenten Luftwechselzahlen sind somit nicht erst eine Erfindung der Passivhausbauweise. Vielen ist das nicht bewußt, so hat auch der zur Luftdichtheitsprüfung dazugekommene Baumeister und Bauträger geglaubt das Vorgaben zu Luftwechselzahlen bei „Normalgebäuden“ nicht existieren. Ein teurer Irrtum, wie sich noch herausstellen wird. Auch die Wiener Dienstanweisung der MA25 hat 2001 bereits klare Vorgaben gegeben. Die Luftdichtheitszahlen gelten FÜR ALLE GEBÄUDE!
Günther Nussbaum-Sekora

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