Dieser Leitsatz trifft auf alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau zu. Nur gibt es keine ausreichend wirksamen Richtlinien für die „richtige“ Baufirma. Bei gegenständlichem Schadensfall gibt es die Baufirma noch, nur will die von Mängel nichts wissen. Da freut sich der Hausherr dass er bei ARAG eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Doch die hält ihn wochenlang hin, es müsse erst geprüft werden ob die ARAG „die Kosten für die Rechtsberatung übernehme“, so heißt es. Wertvolle Zeit vergeht, bis dann der Brief zur Ablehnung kommt. „Gemäß den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusammenhang mit der Planung, der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung… stehen.“ Demnach im Besonderen bei Versicherungen vorher die Polizze studiert werden sollte, vielleicht spart man sich diese dann gleich gänzlich…

1 comments

  1. Der geschaste Hausherr

    Zumindest war ich von meinem befreundeten Versicherungsagenten schlecht beraten, weil eigentlich hatte ich die Rechtsschutzversicherung
    ja im Hinblick auf das Bauvorhaben abgeschlossen.
    Insofern ein Bärendienst, den mir mein Freund da sicher ohne Vorsatz erwiesen hat.Leider wieder ein Erfahrungswert mehr, auf den man eingentlich verzichten könnte.
    In diesem Sinne,
    beste Grüße Ch.K.

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