Die Bauinnungen warnen vor Bauschäden und Haftungsrisiken Wien –  In der Wirtschaftskrise ist die Verlockung groß, Schwarzarbeit zu beauftragen oder anzubieten. Besonders betroffen ist der Bausektor. Die Risiken werden meist unterschätzt. Die schlechtere Auftragslage, mehr Arbeitslose und weniger Geld in den Taschen der Hausbauer sind Wasser auf die Mühlen der Schwarzarbeit. Die Bauinnungen und die Kontrolleure der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) des Finanzministeriums setzen deshalb verstärkt auf die Überprüfung von Baustellen und warnen vor den Risiken. „Der Pfusch ist kein Kavaliersdelikt! Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen!“, macht der Bundesinnungsmeister der Bundesinnung Bau, Hans-Werner Frömmel, auf die Folgen bei illegaler Bautätigkeit aufmerksam. Es drohen nicht nur Anzeigen wegen Verletzung der Gewerbeordnung. Bei illegaler Erwerbstätigkeit in größerem Umfang sind auch strafrechtliche Konsequenzen, bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, vorgesehen. Wer mit ausländischen Pfuschern arbeitet muss zudem mit saftigen Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz rechnen. Billiger kommt oft teurer Hinter organisierten Pfuscherpartien stehen oft illegale Firmengeflechte, die ungeschulte und unbefugte Arbeitskräfte einsetzen. Dadurch wird der Pfusch auch als Ausdruck für minderwertige Leistung zum zusätzlichen Risiko. Schwarzfirmen verwenden häufig auch schlechtes Baumaterial, tauchen nach getaner Arbeit unter und sind folglich für spätere Reklamationen nicht mehr greifbar. Mangels Garantien kommt die professionelle Behebung von Baufehlern oft um ein Vielfaches teurer als sich der Bauherr durch die Schwarzarbeit zu ersparen erhofft hat. Bundesinnungsmeister Frömmel: „Wir kennen auch Fälle, wo die illegalen Anbieter hohe Anzahlungen kassiert und sich dann ohne Leistung abgesetzt haben!“ Schwarzarbeiter sind außerdem nicht versichert. Bei Unfällen an der Baustelle, die ärztliche Hilfe notwendig machen, kann die Krankenkasse die Einsatz- und Behandlungskosten vom Bauherrn zurückfordern. Wer erfahren möchte, ob eine Firma über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt und wer der gewerberechtliche Geschäftsführer ist, kann diese Informationen im Firmen A-Z der Bauinnungen und bei der Wirtschaftskammer Österreich unter www.bau.or.at oder www.wko.at abrufen. Detektive im Auftrag der Wirtschaftskammer und mehr als 300 Kontrolleure des Finanzministeriums überprüfen jetzt verstärkt Baustellen in allen Bundesländern, auch an Wochenenden. (us) Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau Mag. Manfred Katzenschlager Tel.: (+43) 718 37 37 17, F:(+43) 718 37 37 22 mailto:office@bau.or.at http://bau.or.at

1 comments

  1. warum veröffentlichen die innungen keine preisempfehlungen ? dann wüßten die firmen besser wie sie ihre angebote erstellen sollen. dann wäre der preisdruck nicht so groß. dann wäre der zwang zu pfuschen kleiner, weil deckungsbeiträge höher.

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