Die Hausverwaltung ruft mich zur Ursachenforschung eines Wasserschadens im Stiegenhaus. Alle vermuten aufsteigende Feuchte und verlangen nach einer Trockenlegung. Nachdem  aber bei unverputztem und schadensfreiem Mauerwerk  der Verdunstungshorizont, selbst bei Ziegeln welche im Wasser liegen, maximal 2 Ziegel hoch steigt, und auch der Keller darunter frei austrocknen kann, vermute ich eine aktuelle Schadensquelle in der Wand.
Das Mauerwerk ist „in Salzlösung gesättigt“ also voll nass! Auf der anderen Seite der Wand werde ich schnell fündig, ein Gasthaus, eine Küchenzeile, und viele Schäden… Und nicht nur das, der Schimmel ist stark ausgebreitet, eigentlich müßte ich beim Magistrat anrufen, das Gasthaus müßte sofort gesperrt werden! Aber ich spare mir und dem Gastwirt diesen Ärger, weise ihn an sich bitte sofort um die Totalsanierung der gesamten Küchenzeile zu kümmern.
Alles muss raus, nichts davon darf bleiben. Schimmelentfernung, neue Küchenmöbel, Nassbereiche aus Nirosta usw. Die Hausverwaltung wird verständigt, Gefahr in Verzug, und ich werde 2 Wochen später noch mal nachsehen kommen. (Die Unverschämtheit liegt darin daß die Gäste von all dem nichts merken, da wird gekocht und es werden Getränke ausgegeben, wehe dem der mit Schimmel Probleme hat und krank wird. Er wird jedenfalls nicht drauf kommen daß es von „seinem Stammlokal kommt“ …)

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