Der Leitfaden wurde von der deutschen Innenraumluft-Kommission gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erarbeitet und behandelt hygienische, raumklimatische und bauliche Anforderungen sowie das Vorgehen in Beschwerdefällen anhand von anschaulichen Beispielen.  Für die Kohlendioxidkonzentration werden die Leitwerte herangezogen, die auch allgemein als Richtwerte für die Innenraumluft in Deutschland gelten.
Es wird unterschieden in: „hygienisch unbedenklich“ (CO2 < 1000 ppm), „hygienisch auffällig“ (CO2 1000-2000 ppm) und „hygienisch inakzeptabel“ (CO2 > 2000 ppm). Bei Überschreiten eines CO2-Werte von 1000 ppm soll gelüftet werden, bei mehr als 2000 ppm muss gelüftet werden. Eine Unterschreitung von 1000 ppm ist in jedem Fall anzustreben (in Österreich gelten etwas andere Richtwerte).  Kann durch Lüften allein die Situation auf Dauer nicht verbessert werden, sind lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen oder ist eine Verringerung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Klassenraum vorzunehmen.
Peter Tappler – Innenraumanalytik

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