Rechtzeitige Kellerprüfung, oder doch nicht ?
Der Bauherr hat mir zur Vorbereitung ein Leistungsverzeichnis geschickt. Da war noch von Pentaflex-Fugenprofilen die Rede, Dichtbeton, 30cm Bodenplatte usw. Klang so weit gut und vertrauenserweckend. Bei der Ortsbegehung zeigte sich aber anderes. Nur um einige Fehler kurz zu nennen. (Ein Blogeintrag kann kein Gutachten darstellen):
- Die Dämmung unter der Bodenplatte war mit EPS (expandiertes Polystyrol, Produktbezeichnung Styropor) statt XPS (expandiertes Polystyrol, Styrodur) gedämmt.
- Die Bodenplatte war nicht auf einer Sauberkeitsschichte verlegt, das nicht fugenfrei verlegte EPS führt zur einer Verkrallung am Untergrund (Fixpunkte, Zwängung)
- Die Bodenplatte war unterschiedlich dick, 27-32cm, Spannungsrisse können die Folge sein
- Die Fugenbleche wurden nicht fachgerecht befestigt, stehen an mind. 1 Stelle vor die Außenwand
- Die Wände sind mit Faserbeton, und Stahlbewehrung ausgeführt – nicht zulässig bei Stauwasser und Wohnkeller
- Trennrisse aufgrund ungünstiger Fenster-Rohranordnung
- Die Bodenplatte wies keine Dampfsperre auf
- Ermittlung des Bemessungswasserstands und der Beanspruchungsklasse
- Festlegung der Nutzungsklasse
- Bestimmung der Mindestwanddicken
- Druckgefälle i und rechnerische Rissbreite wk festlegen
- Konstruktion hinsichtlich Zwangbeanspruchung optimieren
- Fugenaufteilung und Abdichtungssystem festlegen
- Einbauteile, Durchdringungen festlegen
- Bauphysikalische Anforderungen aus der Nutzung bestimmen
*Bemessungswasserstand: Der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu erwartende Grundwasser-, Schichtenwasser- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und zu erwartender zukünftiger Gegebenheiten: der höchste planmäßige Wasserstand der letzten 50/100 Jahre (HGW 50/100)–> Statischer Nachweis zur Bodenplatte, Bewehrungsplan, Qualitätsnachweis Betonsorte. Bei der Bodenplatte wurde keine Dampfsperre ausgeführt, respektive mit der DS unter den Wänden in Verbindung gebracht. Demnach bei Trennrissen in der Bodenplatte mit Wasserschäden zu rechnen ist. Demnach soll ein Qualitätsnachweis zur Bodenplatte erbracht werden. Jedenfalls soll eine Abdichtungsbahn -bspw. EKV5 AL- am Boden verflämmt, und bis an die Wände geführt werden. Idealerweise werden die Zwischenwände abgebrochen um die Abdichtungsbahn über die gesamte Fläche wirksam aufzubringen, und bei den Außenwänden seitlich hochzuziehen. (Bis knapp unter FOK) Diese Maßnahme wäre nicht nötig wenn die Fehlerfreiheit der Bodenplatte nachgewiesen werden kann. Weiters sind nachträglich in die Außenwände eingebrachte Rohrdurchdringungen entsprechend in die Abdichtung einzubinden und mit bspw. EPDM-Schraubdichtung abzudichten.
Noch Fragen ? Schreiben sie mir ein Mail: bauherrenhilfe@gesetz.at — Oder lesen sie meinen letzten Artikel zum Thema: Juni09
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