KAUTION – In Österreich ist es allgemein üblich, dass bei Abschluss eines Mietverhältnisses eine Kaution geleistet wird, und zwar in der Höhe von 3 Bruttomonatsmietzinsen. Die Kaution dient Ansprüche des Vermieters (Mietzinsrückstände, Schäden im Mietobjekt) abzusichern. Keinesfalls dient sie dazu sie in den letzten 3 Monaten des Mietverhältnisses abzuwohnen, weil auch dann weiterhin der Mietzins fällig ist und dieser auch eingeklagt werden kann.
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