GEWÄHRLEISTUNG von Mag. Artur Machac: Eine etwas ältere aber durchaus interessante Entscheidung des Bezirkgerichtes Klosterneuburg, welche in weiterer Folge vom Landesgericht Korneuburg bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wurde, möchte ich heute referieren. Im Jahre 2004 beauftragte der Kläger eine Erzeugerfirma mit der Herstellung eines Kachelofens samt Heizansatz zum Preis (inkl. Montage) von € 8.700,00. Die Aufstellung des Ofens erfolgte nicht mangelfrei. Unter anderem zeigte sich, dass das Sichtfenster des Ofens stark verrußte. Auch konnte die Luftzufuhr nicht ganz geöffnet werden. Es kam zu einer Verbesserung, wobei hier dem Unternehmen ein weiterer Fehler unterlief, nämlich eine Mutter abriss und es überhaupt nicht mehr möglich war die Luftzufuhr zu verändern. Zwischenzeitig untersagte die Marktgemeinde per Bescheid die Weiterbetreibung des Ofens.
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