Immer wieder gibt es Streitigkeiten wie hoch eine Hecke bzw. ein Baum sein darf, bzw. wie weit diese(r) auf das Nachbargrundstück hinüber ragen darf.Es gibt diesbezüglich 2 gesetzliche Normen, und zwar den § 364 und den § 422 ABGB. § 364 ABGB regelt unter anderem das Recht auf Licht. Dieses ist dann gegeben, wenn zumindest zu 50 % zeitlich und räumlich kein Sonnenlicht durch die hohe Bepflanzung des Nachbars auf die Liegenschaft gelangen kann und das ortsübliche Maß überschritten ist. Nur wenn diese Kriterien gegeben sind, besteht in einem Gerichtsverfahren in welchem man die Kürzung der Pflanzen beantragen kann Aussicht auf Erfolg.
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