Fall:  Bauherr beauftragt Baufirma mit der Errichtung eines Bauwerks, wobei der Bauherr Grundstückspläne übergibt, welche das angestrebte Bauergebnis deutlich erkennen lassen. Gleichzeitig übergibt der Bauherr aber auch Polierpläne, welche im Widerspruch zu den Grundstücksplänen stehen.