GEWÄHRLEISTUNG – Immer wieder tauchen Fragen auf, in wie fern Sachen zurückgegeben werden können, wenn diese schadhaft sind. Es gilt das alte Motto „Augen auf, Kauf ist Kauf“. Man kann daher eine Sache nicht einfach zurückgeben, weil sie einem nicht mehr gefällt, außer der Händler räumt dies ausdrücklich ein. Die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen beträgt prinzipiell 2 Jahre, wobei, in den ersten 6 Monaten der Verkäufer zu beweisen hat, dass die Sache mangelfrei war bei der Übergabe, was einen massiven Prozessvorteil erbringt.
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