Eine Hausverwaltung bittet mich um Hilfe. Der Auftrag zur Terrassensanierung wurde an den Billigstbieter bereits erteilt. Dann meldet sich ein Mit-Eigentümer und meint das ist viel zu teuer, da muss nicht saniert werden. Dieser wohnt natürlich nicht in der Wohnung mit dem Wasserschaden unter der Terrasse, und demnach meint er nichts von einer Sanierung zu haben. Dass er auch von dem Werterhalt des Gebäudes profitiert sieht er nicht ein. Also muss ein Baugutachter her welcher feststellt ob eine Sanierung wirklich nötig sei. Kann man nicht noch reparieren ?
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