Baumkataster – Baumkontrolle leicht gemacht!  Wird ein Kind durch einen herabstürzenden Ast oder umfallenden Baum verletzt, dann ist der Baumeigentümer haftbar. Es sei denn, er kann nachweisen, dass er den Baum regelmäßig kontrolliert und begutachtet hat. Mit der Einführung eines elektronischen Kataster-Systems erfolgt die „Baumkontrolle“ schnell und sicher – und der Aufsichtspflicht wird Genüge getan! Gerade die in jüngster Zeit durch Unwetterverursachten Schäden und zurückbleibenden Haftungsfragen rücken effektiven Baumschutz und -kontrolle immer mehr in den Mittelpunkt. Erfassung, Verwaltung und regelmäßige Kontrolle von Baumbeständen sollten längst umfassend passieren. Denn öffentliche Hand, Gemeinden und Parkverwaltungen, Schulen, Kindergärten, Unternehmen aber auch Privatpersonen haften für Schäden, entstanden durch die Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht.