Vor Errichtung eines Keller-Bauwerkes muss der Bemessungswasserstand ermittelt werden. Wichtig für die Statik, da die Kräfte die bei einem im Wasser stehenden (Auftrieb) Bauwerk nicht unterschätzt werden dürfen. Und weil beispielsweise der Einbau von Fenster im Kellergeschoss nur dann ohne Sonderkonstruktion geht wenn nicht das Wasser bis zu diesem steht. In dem Fall dürfte weder Bodengrundgutachten noch Bemessungswasserstand vorgenommen worden sein. Vermutlich hat der Architekt gedacht es sei nicht nötig weil das Haus auf einem Berg steht, Grundwasser gibt es da nicht?..
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