Rund 100 Fälle Jahr für Jahr, die meisten Fälle mit „Nutzerverschulden“. Trotz für alle zugängliche Infos aus dem Internet sind fast alle Beteiligten heillos überfordert. Vielleicht liegt es daran dass die auch rechtlichen Rahmenbedingungen vom Normeninstitut gut geschützt, und nur käuflich zu erwerben sind. Zumindest diesen Mißstand kann ich in wichtigen Punkten beheben und hier meinen Normenkommentar veröffentlichen: ÖNORM B8110, Teil 4 – Vorgaben zum Normklima! (5 von 8 Seiten – Wer den gesamten Kommentar haben möchte schickt ein Mail an: bauherrenhilfe (at) gesetz.at ) Also wir könnten auch so bauen dass selbst bei subtropischem Feuchteeintrag kein Schimmelpilz wuchern kann, beispielsweise in Passivbauweise mit einer Wohnraumlüftung. Aber das ist baurechtlich niemanden vorgeschrieben, so daß wir mit Vorgaben zum Raumklima und Schuldzuweisungen leben müssen. Wer das Normklima wesentlich und dauerhaft nicht einhält und dadurch einen mikrobiellen Befall riskiert, der riskiert auch seinen Mietvertrag, oder beschädigt sein Eigentum. Gefährdet jedenfalls seine Gesundheit…
WEITER