Kategorie: FAQ
Die „Bauherrenhilfe.at“ heißt eigentlich „Bauherrenhilfe Dienstleistungen e.U.“ und steht für ein Sachverständigenbüro.  Wobei „e.U“ für -eingetragenes Einzel-Unternehmen- steht. Demnach die Bauherrenhilfe freiwillig in das Firmenbuch (früher Handelsregister) eingetragen ist und eine doppelte Buchhaltung führt. Beachten sie dazu unser Impressum. Von der Rechtsform her ist die Bauherrenhilfe…. ein Einzelunternehmen, es haftet demnach die Firmeninhabung persönlich. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist Günther Nussbaum.
Es werden folgende Leistungen angeboten:
  • Schadensevaluierungen und Leckortungen bei Gebäuden
  • Befundaufnahmen und Gutachtenerstellungen* zur gesamten Gebäudehülle (Keller, Fassade, Rohbau, Dach)
  • Qualitätsprüfungen zu Hochbauleistungen
  • Luftdichtheitsprüfungen gemäß EN 13829 (Prüfungen für Förderstellen nur bei Gesamtbewertungen)
  • Gebäudethermografische Bewertungen und Leckortung
  • Ankaufsprüfungen für Immobilien (keine Wertermittlung*)
  • Bauberatungen und sonstige Dienstleistungen zu Hochbauarbeiten*
  • Raumluftanalysen, Schimmelberatung und Sanierung
*Ausgenommen sind Leistungen welche Ziviltechnikern und sonstigen Sonderfachleuten vorbehalten sind. Jedoch werden auch „Generalgutachten“ zu Gesamtbewertungen mit Partnern aus den Bereichen beispielsweise Statik, Bauphysik, Planung, Haustechnik usw. angeboten. Hierzu sind wir wahlweise einziger Ansprechpartner und erstellen Befundungen und Gutachten.
Was wir nicht anbieten, aber an Partner provisionsfrei vermitteln:
  • Architektenleistungen zur Einreichplanung und baubehördlichen Fragen (Bebauungsbestimmungen)
  • Statische Berechnungen, Leistungen welche Ziviltechnikern vorbehalten sind
  • Dienstleistungen zu Elektriker- und Haustechnikfragen
Wo wir nicht vermitteln
  • Handwerks- und Bauleistungen – Fehler können überall und in der besten Firma passieren, aus diesem Grund vermitteln und empfehlen wir keine Ausführenden Unternehmen.