Kategorie: FAQ
Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied. Nur den dass die Gerichte die Bezeichnung „Sachverständiger“ verwenden. Es handelt sich weiters nur um Unterschiede in der umgangssprachlichen Verwendung. Demnach zwar beide Begriffe nicht gesetzlich geschützt sind, es aber bei missbräuchlicher Verwendung zu Rechtsfolgen in Bezug auf den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs kommen kann.