Verwaltungsrecht oder Strafrecht? Schwarzfahren…
Anders ist der Fall gelagert, falls der Schwarzfahrer einen Kontrolleur täuscht, beispielsweise durch einen gefälschten bzw. verfälschten Ausweis, es würde dann eine gerichtliche Strafbarkeit wegen Erschleichung einer Leistung und einer Urkundenfälschung vorliegen. Diese Handlungen werden bei Jugendlichen allgemein als Kavaliersdelikt gesehen, können aber unangenehme gerichtliche Folgen nach sich ziehen.Arthur Machac – Rechtsanwalt
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