Wasserschaden in der Wohnung Nr.7, bei der abgehängten Decke ist Wasser ausgetreten. Die Wohnung wird nur sporadisch benutzt und ein größerer Schaden konnte nur durch den Abflussgully am Fliesenboden verhindert werden. Der Einsatz wird als „Noteinsatz“ deklariert, man weiß nie was einem erwartet, eine gute Portion Glück ist oft wichtig. Wenn nun der Bewohner in der Wohnung oberhalb nicht da ist… Aber ich habe das Glück, der Bewohner öffnet, läßt mich rein. Direkt über dem Wasserschaden liegt ein Badezimmer, eine Badewanne. Ich prüfe zuerst die Anschlussverfugungen der Wanne zu den Fliesenwänden. LEIDER IST ES IMMER NOCH ZULÄSSIG –nicht nach meiner Bewertung– WARTUNGSFUGEN bei Bade- und Duschwanne einzubauen. Demnach auch oftmals diese Fugen ursächlich für schwere Wasserschäden sind. Hier wird dem Mieter/Eigentümer die Verantwortung für ein wichtiges „Bauteil“ überlassen, welch ein Irrweg!
ACHTUNG – WANNENGULLY PRÜFEN!
In dem Fall aber kommt es anders, der Badewannengully ist locker! Das kommt im Regelfall nur vor wenn der schon beim Einbau nicht richtig angezogen wurde. Ich baue den Gully aus, prüfe die Dichtungen und schraube wieder zu. Wasserprobe, dicht, alles ok. Nur der Bereich unter der Wanne ist völlig durchnässt, stark mit Schimmelpilzen befallen. Ich empfehle die Wanne auszubauen, den Schimmel zu entfernen, die Anschlussfugen zu erneuern, und die Leitungen zu prüfen. (Aufständerung mit Fliesen!) Alternativ bestünde die Möglichkeit den Schimmelbefall mit einer Anti-Schimmel-Kaltvernebelung zu bekämpfen. Nur die Sporen bleiben dann erhalten, diese haben auch im inaktivem (Tot) Zustand das Potential Allergien auszulösen. Empfehle daher die „Vollvariante“, habe aber keinen Einfluss darauf…
Günther Nussbaum-Sekora

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