Die Klagen der Kleinanleger gegen MEINL, AWD & Co. und Konsorten kippen ein System welches auch vorher nicht gut funktioniert hat: Unsere Gerichtsbarkeit! Wer vorher gute Chancen haben wollte „seine“ Richterin auf die eigene Falldarstellung einzuspielen, sollte gewillt sein auf Vergleiche einzugehen. Recht um der Gerechtigkeit wegen? Das war nicht populär, wurde mit Grant und Missstimmung bestraft. Schlussendlich darf Gerechtigkeit nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Richter werden auch nach ihren Fallzahlen beurteilt, wer Fälle zu lange liegen hat, wer zuwenige Fälle abarbeitet, der wird indirekt bestraft. Nicht weil die Richterschaft aus faulen und schlampigen Menschen besteht. Aber die Überlastung der Richter muss in einem überschaubaren Schadensausmaß bleiben. „Klage wegen 8000 Euro ?? Is des notwendig ???“Mag ein Richter verzweifelt denken.
Für den kleinen Fliesenleger sind 8000 Euro lebenswichtig. Für den Richter lästiges Beiwerk. Tatsächlich sind Sachverständige (repräsentieren und verteidigen den „Stand der Technik“) und die Richterschaft (repräsentieren und verteidigen den „Rechtsstandpunkt“) essentiell für eine funktionierende Bauwirtschaft. Wo es das nicht gibt, wo afrikanische Verhältnisse herrschen, werden, im übertragenden Sinne, Strohhütten gebaut. Welche eine Freude mag so mancher gedacht haben, als er von der Klageflut gegen MEINL, AWD & Co. gelesen hat. Endlich wird einer „der Schuldigen“ bestraft! Tatsächlich vergrößern wir den volkswirtschaftlichen Schaden damit auf anderer Ebene weiter. 22 Richter für 1500 Verfahren ?:
Die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD im Namen von 123 Anlegern ist für das HG „nur die Spitze des Eisbergs“, so HG-Vizepräsident Alexander Schmidt. Die Verbraucherschützer haben sich die Ansprüche von rund 2.500 AWD-Kunden abtreten lassen, die sie in 20 bis 25 Tranchen beim HG einklagen wollen. Insgesamt macht der VKI einen Schaden von über 30 Mio. Euro geltend. Für das HG bedeutet schon die erste VKI-Teilklage einen „erheblichen Zeitaufwand“, werden doch neben den Anlegern und 103 Beratern weitere 57 Personen als Zeugen geführt. Da der Vorwurf auf unzureichende bzw. fehlerhafte Beratung lautet, müssen wohl alle Beteiligten vernommen werden, so Schmidt. Verjährungsverzicht Bisher hatte das HG maximal 4.500 Klagen im Jahr zu behandeln. Heuer waren es per Ende Oktober schon 4.295, Tendenz steigend. Advofin-Chef Franz Kallinger will bis Anfang 2010 in der Causa MEL 6 Sammelklagen und 600 Einzelklagen einbringen. Gut ein Drittel ist schon draußen. Im Fall Immofinanz/Constantia will der Prozessfinanzierer Ende November mit Klagen „in einer ähnlichen Größenordnung wie bei MEL“ beginnen, so Kallinger. Da die Beschuldigten nicht zu einem Verjährungsverzicht bereit seien, „sind wir dazu gezwungen“. Für das HG wäre es „sicher eine Entlastung“, wenn die Beklagten ein Verjährungsverzicht abgegeben hätten, bestätigte Schmidt. Um all diese Verfahren abzuwickeln, braucht das HG „eine erhebliche Zahl zusätzlicher Richterplanstellen“, so dessen Vizechef. Auch die Gerichtskanzleien müssten durch die Anlegerklagen „bedeutende Mehrarbeit“ leisten, „weil allein schon die zu bearbeitenden zusätzlichen Daten- und Papiermengen jeden bisher bekannten Rahmen sprengen“. Als Unterstützung werden vom Oberlandesgericht (OLG) Wien kurzfristig drei Richter und voraussichtlich eine Kanzleikraft abgestellt. Für Schmidt ist das ein positives Signal. „Man lässt uns nicht allein.“ Auch im Justizministerium ist man sich des Personalmangels in vielen Bereichen bewusst. „Wir versuchen unser Bestes, Sensibilität zu schaffen und werden im Kampf um mehr Personal nicht lockerlassen“, sagte eine Sprecherin von Ministerin Claudia Bandion-Ortner (VP). Man sei noch immer in Gesprächen darüber, ob Postler im Justizwesen administrative Tätigkeiten übernehmen könnten. Im Sommer hatte Bandion-Ortner betont, dass die Justiz „am Limit“ arbeite. „Nur“ 25 Prozent Mehraufwand Betrachtet man die Zahl der eingelangten Klagen, hat das Handelsgericht (HG) bisher mit „nur“ etwa 25 Prozent Mehraufwand zu kämpfen. Da viele Anlegerverfahren aber in Form von Sammelklagen abgehandelt werden, stimmt diese Rechnung nicht mehr. Die Sammelklagen werden zwar nur von einem einzigen Kläger eingebracht, trotzdem geht es um Hunderte, in Einzelfällen um Tausende abgetretene Ansprüche. Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnte es das HG bald mit mehr als 10.000 geprellten Anlegern zu tun haben. So habe eine Einzelperson bereits 1.583 Ansprüche in einer einzigen Meinl-Klage geltend gemacht. Hinzu kommen die wahrscheinlich 8.000 Ansprüche von Advofin und jene des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Der größte Brocken Zusatzarbeit beginnt für die HG-Richter bei den Vernehmungen. Da Anlageberatungsgespräche individuelle Ereignisse seien, müssten in jedem einzelnen Fall zumindest der Gesprächsverlauf, die Risikobereitschaft und die Entwicklung des Produkts geklärt werden, so HG-Vizepräsident Alexander Schmidt. Hinzu kommen die meterhohen Aktenstapel, die das Gericht durchackern muss, damit es es zu einer Entscheidung kommen kann. Derzeit versuchen Schmidt und seine Kollegen noch, sich durch Warten auf zweitinstanzliche oder höchstrichterliche Entscheidungen Luft zu verschaffen. Wenn der Oberste Gerichtshof (OGH) beispielsweise ausformulieren würde, wer bei Veranlagungen welche Pflichten hat, könnten am HG ein paar Fälle wegfallen. In vielen derzeit laufenden Großverfahren, etwa bei AWD, hat die sogenannte vorbereitende Tagsatzung, bei der u. a. die Zuständigkeit und der Prozessablauf geklärt werden, schon stattgefunden, so Schmidt. „Hoffentlich bekommen wir in absehbarer Zeit Entscheidungen vom Höchstgericht.“ Bei Sammelklagen kann sich Schmidt vorstellen, dass das HG jeweils Teilurteile über drei bis vier Ansprüche fällt. Während diese dann beim Oberlandesgericht (OLG) liegen, könnten sich das HG mit den nächsten Geschädigten befassen. Irgendwann ist das Spiel auf Zeit aber beendet. „Niemand weiß, was am Ende der Gasse steht“, so Schmidt. Wenn es nicht mehr möglich ist, auf höhere Instanzen zu warten und die Ressourcen nicht aufgestockt werden, dann bleibe nur noch die Hoffnung auf die „wirtschaftliche Vernunft“ bei den Parteien. Guter Ruf Bei den Wiener Wirtschaftsanwälten genießt das HG einen guten Ruf. Trotz der Klagsflut und des „enormen Arbeitsaufwands“, den die Richter zu bewältigen haben, „funktionieren die Abteilungen noch sehr gut“, sagte AWD-Anwalt Christian Winternitz, dessen Kanzlei in vielen Fällen mit dem HG zu tun hat. Beispielsweise sei die Entscheidung über die Zulässigkeit der VKI-Sammelklage binnen vier Wochen gefallen. Auch Franz Kallinger hat mit dem HG „grundsätzlich sehr gute Erfahrungen gemacht“. Der Advofin-Chef befürchtet aber, dass die Verfahren künftig länger dauern werden. „Alles, was über drei Monate (von der vorbereitenden Tagsatzung bis zur Verhandlung, Anm.) hinausgeht, kann man den Leuten nicht zumuten“, sagte Schmidt. Bei ihm würde man derzeit erst für Februar einen Verhandlungstermin bekommen. Wie Winternitz und Kallinger sprach sich auch der VKI-Chefjurist Peter Kolba für mehr Personal am HG aus. Trotzdem sind mehr Richter aus seiner Sicht nicht die Lösung. Viele Beschuldigte setzten auf die Strategie, mittels Nicht-Abgabe des Verjährungsverzicht die Gerichte zu überlasten, so Kolba. Dem könne man nur mit Gruppenklagen beikommen. Schon im Sommer 2007 habe das Justizressort einen Entwurf dazu vorgelegt, seitdem herrsche aber „politischer Stillstand“. In Gruppenverfahren sollen zentrale Fragen geklärt werden, sodass nachher nicht mehr alle einzelnen Einwände durchjudiziert werden müssten. Als „kleine Lösung“ kämen für Kolba auch Musterprozesse infrage. Dabei soll es Richtern ermöglicht werden, in einer großen Causa alle Verfahren so lange zu unterbrechen, bis es in einem musterhaften Prozess zu einer Entscheidung kommt. Im Jahr 2008 hat das HG Wien noch mehr Verfahren erledigt als Akten angefallen sind. Ende Dezember 2008 standen 1.897 „streitig angefallenen Akten“ 2.032 „streitige Erledigungen“ gegenüber. (Ein Verfahren ist streitig, sobald der Beklagte erstmals in einer Verhandlung zu Wort kommt, Anm.) Heuer hat sich das umgedreht. Schon Ende Oktober standen 1.830 streitig gewordenen Verfahren nur mehr 1.614 streitige Erledigungen gegenüber. (APA)  DER STANDARD Da darf man hoffen dass die Richterschaft verstärkt wird, und diese Verstärkung auch „danach“ erhalten bleibt! Damit keiner seinen Glauben an Gerechtigkeit verlieren muss….

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