Ein Hausherr kauft in Eile ein Reihenhaus der Luxusklasse, ist dabei leider so blauäugig und zahlt ohne weiterer Überprüfung durch einen Sachverständigen den Kaufpreis. Nach und nach fallen in vermutete Fehler auf. So wie eine Außenjalousie welche nicht bis unten schließt. Grund: Entweder ist das Fenster zu weit nach außen, oder die Attikamauer zu weit nach innen gerückt.
Sieht nach einem klassischen Planungsfehler aus, was ja nicht bedeuten muß daß die ausführenden Firmen das auch so bauen müssen… Ursprünglich war ich enttäuscht, da ich gerne mit hohen Erfolgsaussichten „ins Gefecht gehe“, und nachdem hier eigentlich kein wesentlicher Schaden vorliegt, und der Hausherr daß so gekauft hat, wird es sehr auf die Laune des Richters ankommen wie der das bewertet. Natürlich werde ich den Kaufpreis und die höher repräsentative Nutzung, sowie höhere Lärmbelästigung bei Sturm einbringen, aber definitive technische Normen hierfür gibt es nicht. Aber ich gehe das Haus ab und finde doch einige wesentliche, leicht nachweisbare „bautechnische Fehler“, somit rückt die Jalousie in den Hintergrund, und die Chancen auf Durchsetzung der Mängel steigen insgesamt wieder.

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