Bäume bedürfen einer gewissen Pflege und Kontrolle, um lange zu leben und gesund und vital zu bleiben. Um das für Mensch und Umwelt so wichtige Grün weiter zu fördern und zu erhalten, gibt es seit 1. Mai 2003 die ÖNORM L1122 zur Baumpflege und -kontrolle.
Die neuen Bestimmungen sollen helfen, Pflegemaßnahmen nach dem letzten Stand der Technik durchzuführen, die Verkehrssicherheit von Bäumen durch standardisierte Leistungen zu fördern und die Vergleichbarkeit von Angeboten zu verbessern.
So sollen Bäume nach der neuen ÖNORMRichtlinie nun in regelmäßigen Abständen hinsichtlich Baumentwicklung und Verkehrssicherheit (einmal jährlich empfohlen) geprüft und erforderliche Maßnahmen gesetzt werden. Eine umfassende Dokumentation der Prüfergebnisse und der durchgeführten Maßnahmen (z. B.Baumkataster) und Verfahrensweisen bzw.Baumpflegetipps unterstützen den Baumschutz weiter. Und dienen dem Ziel der langfristigen Baumerhaltung. Denn eines sollte Baumbesitzern wie Nutznießern bewusst sein: Bäume sind es wert, gut behandelt zu werden. DER SORGFALTSPFLICHT GERECHT WERDEN Baumbesitzer sind gesetzlich verpflichtet (ABGB,§1295 Schadenersatz, §1319 Wegehaftung) für einen ordnungsgemäßen Zustand und die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu sorgen und alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wer also glaubt, die Prüfung der Baumgesundheit und Kontrolle der Verkehrssicherheit wäre eine Goodwill-Aktion, der irrt.
Damit Baumbesitzer aber trotzdem keine schlaflosen Nächte verbringen, sondern ihr Grün genießen können, sollten Baumexperten regelmäßige Kontrollen vornehmen – womit die Baumbesitzer ihre Aufsichtspflicht erfüllt hätten. Im Umkehrschluss wird man im Schadens- und Haftungsfall ein Verschulden mit dem Nachweis zur stattgefundenen Kontrolle abwehren können…
Anfragen bitte an die Arbeitsgruppe Baum Ingenieurbüro Ges.m.b.H. Tel.: + 43 (1) 505 56 12-0 Fax: + 43 (1) 505 56 12-29 E-mail: office@agb.at Ansprechpartner: Baumgutachter Dipl.-Ing. Peter Flesch

0 comments

You must be logged in to post a comment.