Rechtsfälle – Schwarzgeld 1
- – diese muss an die zuständige Behörde gerichtet werden
- – es müssen sämtliche Abgabenverkürzungen offen gelegt werden und
- – es muss der verkürzte Betrag, das heißt die hinterzogenen Steuern, entrichtet werden.
Die Höchststrafe in einem Finanzstrafverfahren ist der verkürzte Betrag bis zum Zweifachen. Daneben ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren möglich. Man sollte auf jeden Fall vor einer Selbstanzeige mit Steuerberater und Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.Artur Machac
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