Jedes Jahr brechen zahlreiche Holzdecken ein weil a)Wartungsfugen in Bade- und Duschwannen Wasser lassen, und b)NICHT NUR private Badezimmersanierungen auf die fachgerechte Feuchtraumabdichtung vergessen lassen. Hier geht es wieder einmal um Fall a): Keiner hat der Mieterin gesagt dass sie die Verfugung regelmäßig prüfen soll. Es kam also zur Wasserverteilung über den Rohboden unter der Trittschalldämmung. Schimmel an Wänden in 2 Nebenräumen! Da spreche ich gerne vom „genormten Bauschaden“. Diese Fugen sind zulässig, eine Abdichtung unter der Badewanne oder Duschwanne zwar „Stand der Technik“, aber meist nicht wirksam vorhanden.
Die Folgeschäden können enorm sein, das Anbringen von Wartungsfugen in solch wichtigen Bereichen kann ich nur als Schwachsinn bezeichnen, auch wenn es technisch und rechtlich einwandfrei bleiben würde. Eine Lösung wären Duschwannen mit konstruktivem Wandhochzug, also Wannen welche ca.1cm rechtwinkelig hochgezogen gegossen, gepresst bzw. gekantet wurden. Dieser Hochzug kann dann problemlos mit einem Übergangsprofil in die Wandabdichtung und Verfliesung eingebunden werden. Eine Wartung de facto nicht nötig. Sowas gab und gibt es ja, eine zwingende Einbauvorschrift oder Norm kenne ich dazu nicht…

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