Aktualisierung 25.1.2010!: Heute kam ein Mail mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von der Anwaltskanzlei „Gheneff – Rami – Sommer“, diese vertreten Aquapol. Aquapol hat ein Verfahren gegen den DHBV gewonnen. In dieser Presseaussendung werden wieder mal aus dem Zusammenhang gerissen Aussagen getroffen. Hier sollte sich der DHBV überlegen dagegen vorzugehen. Aber vermutlich hat man auch da keine Lust mehr auf weitere Rechtstermine. Aquapol klagt ja fleißig, in der Fachwelt nimmt das System von Aquapol kaum einer -ich kenne niemanden- ernst, aber wenige trauen sich schreiben, aus Angst vor langen Prozessen. Jedenfalls wird gerne die hohe Zahl an verkauften Geräten als Beweis für die Wirksamkeit genommen. Das wäre so als würde man meinen das Zigaretten so schlecht nicht sein können, weil ja soviele rauchen… Es gibt tatsächlich keinen anerkannten wissenschaftlichen Beweis für die Wirksamkeit der Zauberkugeln. Der einzige Erfolg an der Methode ist mit den Begleitmaßnahmen gegeben. Aber da braucht es keine x-tausend Euro dazu, nur einen sachverständigen Menschen der sich den feuchten Keller, oder was auch immer, anssieht und gut berät. Vielleicht noch ein Erfolg der Zauberkugel ist der Umstand dass weniger oft an falscher Stelle durchgeschnitten und iniziert wird. Abschließend noch der Hinweis dass es Änderungen in den Gerichtsurteilen gab, das wird noch recherchiert und allenfalls korrigiert. Unten der Originalartikel den wir vorab ohne Prüfung nicht ändern wollen.
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