Die untere Türanschlusshöhe soll lt. Ö-Norm 7220 mindestens 15cm betragen, mit Zusatzmaßnahmen kann es bis 5cm runter gehen. Eine behindertengerechte Ausführung darf sogar auf 0,5cm runter gehen. (MIT VORDACH) Im gegenständlichen Schadensfall liegt die Türe auf einem Niveau mit dem Terrassenbelag, ein Türentausch war nicht gewünscht bzw. akzeptieren die Eigentümer den Verbleib wenn dafür Zusatzmaßnahmen getroffen werden.
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