Versichern beruhigt! Und des Öfteren kommt es vor, dass über Art, Umfang oder Höhe des Schadens der Versicherer anderer Meinung ist wie der Versicherte. Für diesen Fall sehen die Versicherungsbedingungen ein außergerichtliches Sachverständigenverfahren -die Kostenaufteilung ist in den Versicherungsbedingungen geregelt- vor, wie dieses ablaufen kann lesen sie in diesem Beitrag.
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