Kaminsanierung bei Frost
Konflikt mit der Innung ?Der Gerichtssachverständige ist ein ehemaliger Innungsmeister, hier liegen scheinbar Konflikte vor welche ich nicht in böser Absicht hervorgerufen habe. Aber dazu habe ich schon berichtet, warte nur darauf dass eine offizielle Vorgehensweise gewählt wird, nur zu gerne würde ich das zum Anlass nehmen und über das Innungs- und Funktionärswesen in der Bauwirtschaft berichten. Aber zurück zur Sache. Der SV beginnt stark emotionalisiert, die Hauseigentümer und die Hausverwaltung ist geschockt, so bringt der SV seinen Auftraggeber in keine gute Lage! Ich beruhige die Situation gemeinsam mit den Eigentümern, hier geht es nicht um persönliche Konflikte, es geht um die Sache. Genauer um folgende Mängelvorwürde:
- –>Der Korrosionsschutz am Blechdach ist mangelhaft, es liegen keine 2 Deckanstriche vor
- –>Die Kaminabdeckplatten sind teilweise aufgefroren, der Beton schadhaft
- –>Die Stahlbewehrung in den Kaminköpfen ist mangelhaft, steht hervor, rostet
- –>Die Dachreparaturen sind unvollständig und mangelhaft gemacht worden
Fehler im DeckanstrichNicht toleriert werden von mir die zahlreiche Fehlstellen im Deckanstrich, sowie zumindest teilweise eine zu stark verdünnte Farbe. Meine Schichtdickenmessungen und die Schadensbilder zeigen das deutlich. Hier muss nachgearbeitet werden. Mit einem Grund- und einem Deckanstrich bin ich grundsätzlich einverstanden, zwar nicht glücklich. Aber 3 Arbeitsgänge waren nicht auftragsgegenständlich, können daher nicht gerügt werden.
Kompetenzen GerichtsgutachterBesonders interessant wird es dann im Gutachten. Kaum die Rede von Mängeln am Anstrich, und bei den Kaminen wird von „geringe Mängel bei einigen Kaminköpfen“ geschrieben. Nicht ohne zu erwähnen dass die Kaminbewertung nicht Gegenstand des Gutachtens ist. Ein Widerspruch zu der dann doch sehr verbindlichen Bewertung dass GERINGE MÄNGEL vorliegen. Aber sehen sie selbst, ich habe meine gutachtliche Stellungnahme anonymisiert und gekürzt dargestellt. Wie immer geht es mir um die Aufklärung im Umgang mit Baumängel bzw. im Umgang mit Firmen und Gutachtern. Leider ist auch bei der letzten Berufsgruppe die Sachlichkeit nicht immer gewährleistet.
- Teil 1 meiner gutachtlichen Stellungnahme / Protokoll Abnahme
- Teil 2 – Kamin- und Dachmängel
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