SCHWARZGELD, von Artur Machac: Auf Grund der heftig geführten Diskussion um die so genannte Steuer-CD und der Frage, ob der Staat Profit aus einer Straftat ziehen darf, ein paar klärende Bemerkung zur so genannten Selbstanzeige. Diese ist im § 29 Finanzstrafgesetz geregelt. Der § 29 Finanzstrafgesetz ist ähnlich wie der § 167 StGB sogenannte tätige Reue konstruiert. Es wird dabei auf die Freiwilligkeit des Täters abgestellt, dass dieser rechtzeitig den angerichteten Schaden wieder gut macht. Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind notwendig:
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