Zuerst reklamieren sie für Mängelvermutungen zu Bauleistungen die ausführenden Unternehmen. Melden sie qualifiziert und sachlich, legen sie Bilder und eine vollständige sonstige Dokumentation -beispielsweise Datum, Wind- und Wetterlage zu Wassereintritten- bei. Reagiert die „Gegenseite“ nicht beziehungsweise lehnt diese eine Bearbeitung gänzlich ab so werden sie gut beraten sein einen Gutachtern zur Befundung zu holen. Der Gutachter (= gleich Sachverständiger) wird sie unabhängig von persönlichen Vorteilen beraten.  Einem Handwerker fehlt in der Regel die intensive Auseinandersetzung zu sachverständigen Fragen, und steht hier möglicherweise ein Auftragswunsch im Vordergrund. Das Gleiche gilt auch für Mängel an Immobilien welche nicht im Sinne des Gewährleistungsrechtes zu sehen sind. Wollen sie beispielsweise Fragen zu ihrem feuchten Keller klären wird sie der neutrale Sachverständige unabhängig von Produkten und Eigeninteressen beraten. Die Trockenlegungsfirma wird ihnen immer nur zu Produkten raten welche sie auch selbst verarbeiten kann.